Liebe Leser, dieses Mal gibt es ein etwas ungewöhnliches Thema für einen Beautyblog. Jedoch merke ich mehr und mehr, dass dieser Blog, der ursprünglich rein für Kosmetik gedacht war, zu etwas Größerem wird. Rein kosmetische Blogs gibt es ja genug, die euch regelmäßig mit News versorgen. Bei Beautyhype möchte ich euch vielfältiger informieren und konfrontieren. Ganz zu politisch soll es dabei nicht werden, hoffe ich zumindest, aber es soll sich an alle Interessierten und Freidenker richten. Deswegen kommen wir heute zu einem Thema, was rein gar nichts mit Kosmetik oder Ernährung zutun hat aber trotzdem viele von euch interessieren könnte (also zumindest die Studenten/ Schüler unter euch). Sollte ich irgendwo Fehler gemacht oder etwas vergessen haben, gebt mir bitte Bescheid und ich ändere es zügig.
Steuerrecht für Studenten
Beschäftigungen können ausgeübt werden als:
- dauerhafte Jobs im gewerblichen Bereich mit maximal 450,00 Euro im Monat.
- kurzfristige Beschäftigungen (zum Beispiel in der vorlesungsfreien Zeit) – die Höhe des Einkommens aus dieser Beschäftigung spielt keine Rolle.
Die Zeitgrenze muss allerdings:
- im Voraus vertraglich festgelegt oder
- nach Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt sein.
Erläuterung:
- Monatlich: 406,66 € brutto
- Gesamter Jahresverdienst : max. 4.880 € brutto
- Studenten mit Kindern: stehen zusätzlich 485 € monatlich zu
(etwaige Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils werden vom Freibetrag abgezogen)